Treuhanddienstleistungen
Nichtbrasilianische Unternehmen bzw. Unternehmer, die eine brasilianische Gesellschaft gründen oder Anteile an einem brasilianischen Unternehmen oder Konsortium halten wollen, benötigen einen in Brasilien ansässigen Bevollmächtigten (procurador). Außerdem muss der Geschäftsführer (administrador) einer brasilianischen Gesellschaft seinen Wohnsitz in Brasilien haben. Im Sinne unserer One-Stop-Shop Philosophie übernehmen wir für unsere Kunden Verantwortung als Bevollmächtigte und Geschäftsführer. Dabei halten wir unsere Kunden über alle wichtigen Entwicklungen in Brasilien auf dem Laufenden und koordinieren nach Bedarf das brasilianische Backoffice sowie die Buchhaltung. In anderen Worten: wir agieren als verlängerter administrativer Arm für unsere Kunden in Brasilien und wahren deren Interessen vorort.
Wir stellen für brasilianische Unternehmen übergangsmäßig oder langfristig eine Geschäftsadresse sowie bei Bedarf Büroräumlichkeiten zur Verfügung.